Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 5 %.
Wir geben Ihnen die steuerlichen Vorteile im vollen Umfang weiter! Für das Trocknen gilt der reduzierte Steuersatz von 5 % (vorher 7 %), für unsere Mahl- und Mischanlagen sowie alle weiteren Leistungen beträgt der Steuersatz 16 % (vorher 19 %).
Auch in unserem Futterwerk bezahlen Sie nur noch 5 % MwSt. bei allen Futtermitteln!
Bei Fragen hilft Ihnen unser Team gerne weiter!